kommunal-miete
Angesichts der kritischen Lage der öffentlichen Finanzen in Deutschland nutzen in Zeiten leerer Haushaltskassen immmer mehr Städte und Gemeinden unsere modernen Finanzierungskonzepte wie Kommunal-Miete oder Leasing zur unkomplizierten und kostensparenden Realisierung notwendiger Investitionen. Da kurz- und mittelfristig wenig Besserung in Sicht ist, können unsere Miet- oder Leasingverträge für die öffentliche Hand, professionelle Beratung und klug ausgehandelte Anschaffungskosten des Leasinggebers vorausgesetzt, viele Vorteile gegenüber klassischen Kredit- oder Mietkaufverträgen haben.
Durch Kommunal-Mietverträge lassen sich geplante Investitionen wesentlich früher realisieren als bei einer klassischen Haushaltsfinanzierung. Dieser „Vorzieheffekt" hat den Vorteil, dass z.B für den jährlichen Kauf neuer Kommunalfahrzeuge mit Kommunal-Miete mehr als das sechsfache an Investitionsvolumen realisiert werden kann. Die monatlichen Mietraten werden entsprechend der Laufzeitdauer des Mietvertrages für die Nutzung der Technik als Dauermiete in den Verwaltungshaushalt eingestellt. Je nach Investitionsvolumen und Bundesland brauchen Mobilien-Mietverträge durch die Rechtsaufsichtsbehörde teilweise nicht genehmigt werden.
Vertragsformen
- kündbare Kommunal-Mietverträge mit Austausch- oder Verlängerungsoption
- Saison-Mietverträge (z.B. für den Einsatz der Technik in den jeweiligen Winter- und Sommermonaten)
Die Vorteile der Kommunal-Miete
- absolut Banken- und herstellerunabhängig
- Freie Wahl der öffentlichen Hand bzgl. des Lieferanten, des Produktes und der Leistungen
- Die Zahlungen verteilen sich auf die Laufzeit und bilden so eine feste und nutzungskongruente Kalkulationsgrundlage
- Flexible Zahlungsgestaltung (z.B. progressive oder degressive Raten) die an die Budgetanforderungen oder die Einnahmeentwicklung angepasst werden
- Gleichbleibende, planbare Mietkosten, Haushaltsüberschreitungen sind somit ausgeschlossen
- Mietraten bilden eine klare Grundlage für die Gebührenkalkulation
- Der Vermögenshaushalt wird entlastet, denn Mietraten werden dem Verwaltungshaushalt zugerechnet
- Bei hohen Investitionsvolumina ergeben sich positive Zinseffekte, denn die Mehrwertsteuer wird nicht wie etwa beim Mietkauf vorfinanziert, sondern fällt parallel zur laufenden Rate an
- Entlasung der öffentlichen Hand, denn die Beschaffung und Administration des Investitionsobjektes übernimmt unser Haus
- Die fest vereinbarte Vertragslaufzeit sichert eine planmäßige Entschuldung der Investition
- Hohes Maß an Flexibilität, da während der Vertragslaufzeit, ja nach Verschleißzustand des Mietobjektes, dieses gegen adäquate Technik ausgetauscht werden kann
- Dadurch schützen Sie die Technik vor Veralterung
- Freie Mittel für andere Prioritäten